Rechtliche Hinweise
Die IMA ist eine internationale Fachmesse. Demzufolge werden auf der IMA Produkte für den deutschen sowie für ausländische Märkte ausgestellt. Nicht alle auf der IMA gezeigten Geräte und Exponate sind für die Aufstellung in Deutschland zugelassen.
Wichtiger Hinweis des Arbeitsausschusses Münzautomaten
Die Vermittlung/Veranstaltung von Sportwetten durch Private ist in Deutschland gemäß dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verboten. Die Rechtslage ist jedoch aufgrund europarechtlicher und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung noch immer umstritten. Die Vollzugspraxis ist unheitlich. Jeder Unternehmer muss sich vor Ort bei den zuständigen Behörden über die aktuelle Rechtslage informieren.
Die im Zusammenhang mit Sportwetten stehenden Angebote sind - in Anbetracht dieser Rechtslage - vorrangig für den Export bestimmt.





