Junge Innovative Unternehmen

Förderprogramm für Junge Innovative UnternehmenSie möchten gefördert werden? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Sie dabei und übernimmt 80% der Kosten. Interesse? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

 

Förderprogramm des BMWi

Förderprogramm für Junge Innovative Unternehmen

Junge und innovative deutsche Technologieunternehmen können eine spezielle Förderung Ihrer Messeteilnahme direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beantragen

 

Shortlinks

Standanfrage für einen Platz auf dem Gemeinschaftsstand geförderter junger innovativer Unternehmen.


Richtlinie [pdf | 34 kb]

 

Weitergehende Informationen unter:

www.auma.de
www.bafa.de

 

Die IMA wurde als internationale Leitmesse ihrer Branche bereits zum vierten Mal in das in 2007 aufgelegte Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Förderung der Messeteilnahme junger innovativer Unternehmen aufgenommen.


Das BMWi ermöglicht mit diesem Programm deutschen Firmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen, um die Vermarktung von innovativen Produkten bestmöglich zu unterstützen.

 

Förderungsfähige Kosten

Junge und innovative deutsche Technologieunternehmen können eine spezielle Förderung Ihrer Messeteilnahme direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

 

Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig:


80% der Kosten werden gefördert, der Eigenanteil beträgt 20 %. Gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal Euro 7.500,- pro Aussteller und Messe.

 

Für eine Beispielkalkulation nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Begünstigt und förderfähig sind rechtlich selbstständige Junge Innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen die

 

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
  • und jünger als 10 Jahre sind.
  • Förderfähig sind jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gefördert wird die Teilnahme an einem einheitlichen Gemeinschaftsstand im Bereich „Forum Junge Innovative Unternehmen" auf der IMA 2012 in Düsseldorf. Der Gemeinschaftsstand wird einheitlich bestückt. Eine durchgängige Gestaltung der Standausstattung und der Blendenbeschriftung trägt dazu bei, die geförderten Stände in einem einheitlichen Gesamteindruck erscheinen zu lassen. Neben Ihrem Stand beinhaltet dieser Gemeinschaftstand eine Cateringzone, die von allen Teilnehmern des Standes jederzeit zu Kundengesprächen genutzt werden kann.


Sprechen Sie uns an, um Ihnen ein attraktives Standangebot zu unterbreiten.


Die Mindestteilnehmerzahl auf dem Gemeinschaftsstand liegt bei 10 Firmen. Die teilnehmenden Firmen auf dem Stand sind ausschließlich durch das BMWi geförderte Unternehmen.


Gemeinschaftsstand [pdf | 260 KB]

 

Anmeldung zur Messe und Antragstellung für eine Förderung

Parallel zur Anmeldung Ihrer Messeteilnahme stellen Sie einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die finanztechnische Abwicklung des Förderprogramms regelt.

 

Sofern sie seitens der BAFA einen positiven Förderungsbescheid erhalten, steht Ihrer Teilnahme auf dem Gemeinschaftsstand nichts mehr im Wege.

 

Selbstverständlich können Sie jederzeit auch eine individuelle Standfläche buchen, sofern Ihnen eine Förderung nicht zuerkannt wird.

 

Die IMA 2012 ist auf jeden Fall die richtige Entscheidung für Sie und unterstützt Sie bei Ihrem täglichen Business!

Weitergehende Informationen

Weitergehende Informationen erhalten Sie zudem beim AUMA* unter www.auma.de oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de.
Wir freuen uns, Sie als Aussteller der IMA 2012 zu begrüßen.

 

*Der AUMA informiert und berät als Spitzenorganisation der deutschen Messewirtschaft über Termine, Angebot sowie Aussteller- und Besucherstrukturen von in- und ausländischen Messen und Ausstellungen. Ziel dieser satzungsmäßigen Aufgabe ist es, interessierten Ausstellern und Besuchern Entscheidungshilfen zur Messeteilnahme oder für den Besuch einer Messe zu liefern.